Naturwaldprogramm der Landesforst Mecklenburg-Vorpommerns
Abstract
Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsfl�chen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele undGrunds�tze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben.Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsfl�chen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an prim�r wald�kologischer Forschung, wie sie bundesweit schon l�nger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannw�lder, Naturwaldzellen, Naturw�lder etc.) gef�hrt werden. Die Auswahl repr�sentativer Waldfl�chen und die Einstellung jeglicher Ma�nahmen ("Urw�lder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der wald�kologischen Forschung auf diesen Fl�chen f�r die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterst�tzt weitgehend die Leitlinien f�r eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europ�ischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europ�ischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfl�che von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. BegriffsbestimmungenNaturwaldreservate (NWR) sind Waldfl�chen, die in ihrer Entwicklung sich selbst �berlassen bleiben. Alle St�rungen ihres Zustandes und der ablaufenden nat�rlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsfl�chen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldfl�chen, die einem unmittelbarenVergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen �hnliche Standorts- und Bestockungsverh�ltnisse wie die NWR auf, denen sie r�umlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.