Informationen über EU-Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Contact Details
kathrin.lippert@lung.mv-regierung.de
Abstract
Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie �ber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, VS-RL) wurden durch das Schreiben des Umweltministeriums vom 14.12.1992 verbindlich gegen�ber der EU-Kommission notifiziert.Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" bzw. "Special Protection Areas (SPA)" bezeichnet.Die Digitalisierung der Grenzen der SPA erfolgte 1999 durch das Institut f�r Geodatenverarbeitung (IfGDV).� Die Gebietsgrenzen wurden auf der Basis der TK 25 AS durch das LUNG in Abstimmung mit dem Umweltministerium erarbeitet und in Digitalisiervorlagen im Ma�stab 1:50.000 eingezeichnet.Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plot �bergeben.Die 15 Gesamtgebiete, so wie sie 1992 notifiziert wurden, wurden bei der Erstellung der Standarddatenb�gen 1999 z.T. in Teilgebiete aufgeteilt, um die teilweise sehr gro�en bzw. r�umlich getrennten Gebiete besser beschreiben zu k�nnen.Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 26.04.2005 beschlossen, zus�tzlich das Gebiet "Schweriner Seen" gegen�ber der Europ�ischen Kommission zu benennen.Die Digitalisierung der Grenzen erfolgte im Ma�stab 1:10.000 auf der Basis der Topografischen Karte TK 10 AS.Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie �ber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979, zuletzt ge�ndert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006) wurden durch die Beschl�sse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt.Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" bzw. "Special Protected Areas (SPA)" bezeichnet.Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zus�tzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N �bergeben.Die als Punkte dargestellten Gebiete (Horststandorte von Wei�st�rchen und Fischadlern) finden sich in der Datei "spamv07p". Der oben erw�hnte Kabinettsbeschluss vom 29.01.2008 hat bzgl. der "punktf�rmigen Gebiete" keine Auswirkungen.
Organisation Name
Landesamt f�r Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Abteilung 2 Naturschutz und Gro�schutzgebiete, Dezernat 210 Natura 2000, Lebensraum- und Artenschutz