Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Abteilung 2 Naturschutz und Großschutzgebiete, Dezernat 210 Natura 2000, Lebensraum- und Artenschutz
Role
pointOfContact
Delivery point
Goldberger Straße 12
City
Güstrow
Postal code
D-18273
Country
DEU
Email
kathrin.lippert@lung.mv-regierung.de
Identification Information
Title
Informationen über EU-Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Description
Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, VS-RL) wurden durch das Schreiben des Umweltministeriums vom 14.12.1992 verbindlich gegenüber der EU-Kommission notifiziert.Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" bzw. "Special Protection Areas (SPA)" bezeichnet.Die Digitalisierung der Grenzen der SPA erfolgte 1999 durch das Institut für Geodatenverarbeitung (IfGDV).· Die Gebietsgrenzen wurden auf der Basis der TK 25 AS durch das LUNG in Abstimmung mit dem Umweltministerium erarbeitet und in Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:50.000 eingezeichnet.Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plot übergeben.Die 15 Gesamtgebiete, so wie sie 1992 notifiziert wurden, wurden bei der Erstellung der Standarddatenbögen 1999 z.T. in Teilgebiete aufgeteilt, um die teilweise sehr großen bzw. räumlich getrennten Gebiete besser beschreiben zu können.Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 26.04.2005 beschlossen, zusätzlich das Gebiet "Schweriner Seen" gegenüber der Europäischen Kommission zu benennen.Die Digitalisierung der Grenzen erfolgte im Maßstab 1:10.000 auf der Basis der Topografischen Karte TK 10 AS.Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt.Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" bzw. "Special Protected Areas (SPA)" bezeichnet.Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben.Die als Punkte dargestellten Gebiete (Horststandorte von Weißstörchen und Fischadlern) finden sich in der Datei "spamv07p". Der oben erwähnte Kabinettsbeschluss vom 29.01.2008 hat bzgl. der "punktförmigen Gebiete" keine Auswirkungen.
Descriptive keyword
Area management/restriction/regulation zones and reporting units